spielplatzsicherheit.de

DIN EN 1176:2017

Mit der Überarbeitung der Spielgerätenorm haben sich gegenüber der vorhergenden Version von 2008 einige Änderungen und Ergänzungen ergeben. Die wichtigsten habe ich hier für eine erste Information zusammengetragen - für Details, insbesondere zur Anwendung in der Praxis - stehe ich gern zur Verfügung. Erreichbarkeit siehe „Kontakt“

DIN EN 1176 Teil 1

• Ergänzung zum Anwendungsbereich ( keine Betrachtung von elektrischen Bauteilen, keine Behandlung von Wasserbereichen und UV-Strahlung ) • Neudefinition von leichter Zugänglichkeit • Änderung / Überarbeitung von Definitionen ( Stoßdämpfung, erzwungene Bewegung, Tunnel, Rutschstange ) • Neudefinition „Sprunggerät“ und Einführung von Anforderungen dazu • Einführung „Inspektion nach der Installation“ als zwingend erforderlich • Zeichnungsänderung zur Fußfangstelle ( Verdeutlichung von „parallel zur Hauptlaufrichtung“ durch einen Pfeil ) • Änderung Tabelle und Zeichnung zur freien Fallhöhe, Ergänzung „springen“ • Überarbeitung Anforderungen an Fallschutzmaterial, Regionalisierung bei Oberboden / Rasen, Vorgaben für Vorabinformationen, die Fallschutzmaterialhersteller zur Verfügung stellen müssen

DIN EN 1176 Teil 2

• Überarbeitung Schaukeldefinition ( Gelenke höher als 1,3 m über Untergrund ) • Übernahme Nestschaukelanforderungen aus dem ehem. Beiblatt • neuer Messpunkt für Bodenfreiheit bei Nestschaukeln ( Ring-Unterkante an tiefster Stelle ) • Hinweis auf Zäune ( Einfriedung von Schaukelbereichen erst 1,5 m hinter dem Ende der Fallbereiche ) DIN EN 1176 Teil 3 • Wellenrutschen sind nicht mehr enthalten • Geschwindigkeitsbegrenzung durch Längenbegrenzung ( erstes gerades Rutschenteil max. 7 m, dann Kurve, gerade Folgeteile nach Kurve max. 5 m ) • Verkürzung Aufprallfläche für Rutschen mit weniger als 1,5 m Rutschenteil auf 1,5 m

DIN EN 1176 Teil 4

• keine flexiblen Griffe bei hängender Nutzung • keine Sitzschalufen oder Ringe

DIN EN 1176 Teil 6

• Fallraum Stehwippen auf 1,5 m festgelegt
spielplatzsicherheit.de

DIN EN 1176:2017

Mit der Überarbeitung der Spielgerätenorm haben sich gegenüber der vorhergenden Version von 2008 einige Änderungen und Ergänzungen ergeben. Die wichtigsten habe ich hier für eine erste Information zusammengetragen - für Details, insbesondere zur Anwendung in der Praxis - stehe ich gern zur Verfügung. Erreichbarkeit siehe „Kontakt“

DIN EN 1176 Teil 1

• Ergänzung zum Anwendungsbereich ( keine Betrachtung von elektrischen Bauteilen, keine Behandlung von Wasserbereichen und UV- Strahlung ) • Neudefinition von leichter Zugänglichkeit • Änderung / Überarbeitung von Definitionen ( Stoßdämpfung, erzwungene Bewegung, Tunnel, Rutschstange ) • Neudefinition „Sprunggerät“ und Einführung von Anforderungen dazu • Einführung „Inspektion nach der Installation“ als zwingend erforderlich • Zeichnungsänderung zur Fußfangstelle ( Verdeutlichung von „parallel zur Hauptlaufrichtung“ durch einen Pfeil ) • Änderung Tabelle und Zeichnung zur freien Fallhöhe, Ergänzung „springen“ • Überarbeitung Anforderungen an Fallschutzmaterial, Regionalisierung bei Oberboden / Rasen, Vorgaben für Vorabinformationen, die Fallschutzmaterialhersteller zur Verfügung stellen müssen

DIN EN 1176 Teil 2

• Überarbeitung Schaukeldefinition ( Gelenke höher als 1,3 m über Untergrund ) • Übernahme Nestschaukelanforderungen aus dem ehem. Beiblatt • neuer Messpunkt für Bodenfreiheit bei Nestschaukeln ( Ring-Unterkante an tiefster Stelle ) • Hinweis auf Zäune ( Einfriedung von Schaukelbereichen erst 1,5 m hinter dem Ende der Fallbereiche ) DIN EN 1176 Teil 3 • Wellenrutschen sind nicht mehr enthalten • Geschwindigkeitsbegrenzung durch Längenbegrenzung ( erstes gerades Rutschenteil max. 7 m, dann Kurve, gerade Folgeteile nach Kurve max. 5 m ) • Verkürzung Aufprallfläche für Rutschen mit weniger als 1,5 m Rutschenteil auf 1,5 m

DIN EN 1176 Teil 4

• keine flexiblen Griffe bei hängender Nutzung • keine Sitzschalufen oder Ringe

DIN EN 1176 Teil 6

• Fallraum Stehwippen auf 1,5 m festgelegt